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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Traumevents.ch by Leidenix

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die von Traumevents.ch by Leidenix (im Folgenden "Planerin") angeboten werden.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Planerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

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2. Leistungsumfang
2.1. Der Leistungsumfang wird in einem separaten Vertrag oder einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt.
2.2. Zusatzleistungen, die nicht im Vertrag enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.3. Die Betreuung am Tag der Hochzeit ist nur dann Teil der Leistungen, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.

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3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind, soweit nicht anders angegeben, Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer.
3.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
3.3. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. sowie eine Mahngebühr von 10 CHF pro Mahnung erhoben.
3.4. Bei größeren Auslagen behält sich die Planerin das Recht vor, eine Vorauszahlung in Höhe von X% der erwarteten Kosten zu verlangen.

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4. Stornierung und Vertragsbeendigung
4.1. Stornierungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen.
4.2. Bei einer Stornierung durch den Kunden können folgende Kosten in Rechnung gestellt werden:

  • Die Kunden sind berechtigt, die Verträge spätestens 30 (dreissig) Tage vor dem Veranstaltungstag durch schriftliche Mitteilung an den Hochzeitsplaner zu kündigen. Die Kündigung wird erst nach schriftlicher Ankündigung per E-Mail oder in Papierform unter Angabe von Gründen wirksam.

  • Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Kunden sind folgende Zahlungen fällig:

  • 25% der gesamten Servicegebühr bei Stornierung mindestens 6 Monate vor der Veranstaltung

  • 50% der gesamten Servicegebühr bei Stornierung 6 bis 3 Monate vor der Veranstaltung

  • 75% der gesamten Servicegebühr bei Stornierung 3 bis 1 Monate vor der Veranstaltung

  • 90% der gesamten Servicegebühr bei Stornierung 1 Monat bis 21 Tage vor der Veranstaltung

  • 100% der gesamten Servicegebühr bei Stornierung bis 21 Tage vor der Veranstaltung

Zusätzlich anfallende Stornogebühren von Partnern/Lieferanten trägt der Kunde.

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5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Planerin rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen zur Verfügung zu stellen.
5.2. Die Kunden sind verpflichtet, dem Wedding Planner eine gründliche Status-Quo-Beschreibung ihrer Pläne und Vorstellungen zu geben und den Wedding Planner rechtzeitig über sich ergebende Änderungen zu informieren.
5.3. Aufgrund des virtuellen Charakters der Beziehung verstehen die Kunden die Bedeutung der Kommunikation, insbesondere per E-Mail, und verpflichten sich, auf Fragen, Anfragen und Mitteilungen des Hochzeitsplaners zeitnah zu antworten. Die Kunden verstehen, dass der Wedding Planner ein Geschäft mit anderen Kunden ist und eine faire, realistische Benachrichtigung benötigt, um Anfragen und Projekte zu bearbeiten. Schlechte Planung oder Fehlkommunikation seitens der Kunden stellen für den Hochzeitsplaner keinen Notfall dar.
5.4. Die Kunden verstehen, dass der Hochzeitsplaner möglicherweise eine detaillierte Klärung von Ereignissen/Projekten benötigt, um die Erwartungen zu erfüllen und die beste Unterstützung und höchste Arbeitsqualität zu bieten.
5.5. Die Auftraggeber stellen alle für spezielle Projekte erforderlichen Inhalte, Skizzen, Fotos usw. zur Verfügung, sofern dies von der Planerin verlangt wird. Quellenmaterial muss klar und lesbar sein. Die Kunden sind dafür verantwortlich, alle sachdienlichen Informationen sowie genaue, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen bereitzustellen, die der Hochzeitsplaner benötigt, um die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen oder Projekte auszuführen oder abzuschließen.
5.6. Die Kunden sind verpflichtet, dem Hochzeitsplaner bis spätestens 10 Tage vor dem Hochzeitstag (sofern zutreffend) folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Gästelisten, Sitzpläne, Namenskarten, Hochzeitsgeschenke, Willkommenstaschen, Zeitpläne, E-Mail-Adressen relevanter Gäste usw.
5.7. Die Kunden dürfen das Datum, die Uhrzeit oder den Ort der Hochzeit nicht ändern, ohne vorher den Hochzeitsplaner zu kontaktieren und über diese Änderungen zu informieren, um festzustellen, ob der Hochzeitsplaner noch für die Erbringung von Dienstleistungen verfügbar ist. Wenn die Kunden das Datum, die Uhrzeit oder den Ort der geplanten Hochzeit ändern und der Hochzeitsplaner für die Erbringung von Dienstleistungen nicht verfügbar ist, ist der Hochzeitsplaner von allen vertraglichen Verpflichtungen befreit und kann in keiner Weise verantwortlich oder haftbar gemacht werden wegen Nichterfüllung.
5.8. Für den Fall, dass das Hochzeitspaar gezwungen ist, das Datum der Hochzeit zu ändern und der Hochzeitsplaner für die Erbringung von Dienstleistungen zur Verfügung steht, wird der Hochzeitsplaner alle Anstrengungen unternehmen, um Standortreservierungen, Subunternehmer und die Unterstützung der Hochzeitskoordination an dieses neue Datum anzupassen. Die Kunden erklären sich damit einverstanden, dass im Falle einer Datumsänderung alle Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anzahlungen und Gebühren, die nicht erstattungsfähig und nicht übertragbar sind, in der alleinigen Verantwortung der Kunden liegen. Es können auch zusätzliche Gebühren anfallen, die über die in der ursprünglichen Vereinbarung festgelegten hinausgehen. Die Kunden verstehen außerdem, dass Änderungen in letzter Minute die Qualität der Veranstaltung beeinträchtigen können und dass der Hochzeitsplaner nicht für diese Qualitätseinbußen verantwortlich ist.

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6. Vergütungsbedingungen und zusätzliche Kosten
6.1. Koordinationsstunden am Hauptveranstaltungstag werden mit 100 CHF/Stunde/Hochzeitsplaner und 50 CHF/Stunde/Assistent (wenn erforderlich und abgesprochen) berechnet.
6.2. Transport-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für Besprechungen vor und die Koordination am Hochzeitstag werden von den Kunden wie folgt getragen:

  • Fahrtkosten von 0.80 CHF/km für Fahrten ab der Heimatbasis in Safenwil.

  • Übernachtungskosten für das gesamte Team in einem geeigneten Hotel, das eine schnelle Erreichbarkeit der Hochzeitslocations inklusive Frühstück ermöglicht, wenn der Veranstaltungsort mehr als 80 km von Safenwil entfernt liegt und/oder die Hochzeit eine Vor-Ort-Präsenz vor 9:00 Uhr und/oder später als 23:00 Uhr erfordert.

  • Mahlzeiten für alle Veranstaltungstage für das gesamte Team.

6.3. Kosten, die im Namen der Kunden anfallen, sind nicht in den Gebühren enthalten und werden den Kunden in Rechnung gestellt. Erstattungsfähige Ausgaben können unter anderem Büromaterial (z. B. Schreibwaren, Aktenordner, Umschläge, CDs usw.), Kilometer, Telefongebühren für Ferngespräche sowie Versand- und Bearbeitungskosten umfassen. Zusätzliche Vor-Ort-Besuche werden für Besprechungszeit, Hin- und Rückfahrtzeit und Kilometer in Rechnung gestellt.
6.4. Die Servicegebühr deckt keine Kosten, die durch die Buchung anderer Anbieter entstehen. Diese werden von den Kunden getragen und direkt von ihnen oder über den Wedding Planner bezahlt. Alle Kosten, die im Namen und auf Rechnung der Kunden anfallen und die der Wedding Planner im Voraus an Dritte (Verkäufer) bezahlt, werden 1:1 zzgl. 8% MwSt. in Rechnung gestellt.
6.5. Nebenabreden oder Änderungen, die die vereinbarten Leistungen oder Preise betreffen, bedürfen

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7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1. Die Planerin verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verwenden.
7.2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Kontaktaufnahme mit Dienstleistern).
7.3. Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung auf der Website der Planerin entnommen werden

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8. Geistiges Eigentum
8.1. Alle von der Planerin erstellten Konzepte, Designs und Planungsunterlagen bleiben das geistige Eigentum der Planerin, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
8.2. Eine Weitergabe oder Nutzung durch Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Planerin nicht gestattet.

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9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1. Es gilt das Schweizer Recht.
9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist die Schweiz.

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10. Salvatorische Klausel
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.2. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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Traumevents.ch by Leidenix
Oberlunkhofen, Schweiz
Telefon: 079 954 39 04
E-Mail: traumevents.leidenix@gmail.com

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